MEINE SCHWERPUNKTE
Rechts­anwalt für Arbeitsrecht

Schwer­punkt­mäßig ist meine Kanzlei auch auf die Bearbei­tung arbeits­recht­licher Fälle aus­gerich­tet. Ich unterstütze Sie außer­gericht­lich und falls notwendig gericht­lich u.a. in folgenden Bereichen:

 

  • Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses durch bspw. Klärung des Fragerechts des Arbeitgebers
  • Abschluss und Überprüfung des Inhalts eines Arbeitsvertrages (einschließlich der Dokumentation arbeitsrechtlicher Vereinbarungen, Spannungsfeld von Arbeitsvertrag und Direktionsrecht, Prüfung auf Unwirksamkeit einzelner Vertrags­bestimmungen, AGB-Kontrolle, Änderungsvertrag)
  • Fragen des Arbeitsschutzes, Urlaub, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Fragen der Erfassung und Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten (einschl. Datenschutz und Grundrechte)
  • Pflichten des Arbeitnehmers (Pflicht zur Leistung der vereinbarten Arbeit, Nebenpflichten, Folgen von Pflichtverletzungen)
  • Zahlung des Arbeitsentgelts und weitere Pflichten des Arbeitgebers (Grund­vergü­tung, Zusatzvergütung, Mindestlohn, Lohnsicherung, Entgelt­fort­zahlung im Krankheitsfall, Fälligkeit und Durchsetzung des Ent­gelt­anspruchs, Ansprüche der Arbeitnehmer in der Unternehmenskrise)
  • vollumfänglich im Kündigungsschutzrecht (Kündigungsschutzklage, Kündi­gungs­schutzgründe, Kündigungsfristen, vorläufige Beschäftigung, Abwick­lung des Arbeitsverhältnisses einschließlich Prüfung des Zeugnisinhalts)